Der Begriff Interessent wird vom deutschen Verb interessieren abgeleitet und bezeichnet im Allgemeinen jede Person, die an etwas Bestimmtem (einer Sache) interessiert ist. Um welche Sache es sich dabei genau handelt spielt absolut keine Rolle. Wer sich im Autohaus nach seinem/ihrem Traumwagen umsieht, gilt für den Autohändler als potentieller Käufer und somit als Interessent. Bewirbt man sich bei einem grossen Unternehmen, so gilt man für das Unternehmen als Interessent für die umworbene Position.
Einige Beispiele:
– „Bevor wir unsere Anzeige überhaupt online geschaltet haben, gab es bereits einige Interessenten aus unserem Freundeskreis.“
– „Interessenten bewerben sich bitte über unser Online-Bewerbungstool.“
– „Wir sind froh, dass so viele Interessenten ihren Weg zu uns gefunden haben.“
Bei dem Begriff kann es sich um eine einzelne Person, Gruppen (z.B. eine Familie) oder gar um Unternehmen als solche handeln (B2B). Er macht Aussenstehenden deutlich, dass jene Personen, Gruppen oder Unternehmen, welche als Interessenten bezeichnet werden, mit der Sache sympathisieren, also beispielsweise kaufwillig sind.
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