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29. Dezember 2017Einwandbehandlung
29. Dezember 2017E-Commerce steht für den englischen Begriff „Electronic Commerce“. Im deutschsprachigen Raum wird mit dem E-Commerce nichts anderes als der elektronische Handel bezeichnet. Es geht somit um den Handel, der im Internet stattfindet. Es handelt sich hierbei jedoch nicht nur um den Verkaufsprozess selbst. Auch die Leistungen, die in diesem Rahmen erbracht werden (z.B. Online Banking oder Kundenservice) gehören zum E-Commerce. Der hauptsächliche Fokus im E-Commerce liegt vorrangig auf dem elektronischen Geschäftsverkehr im B2C und B2B-Bereich.
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